Downloads

Hier finden Sie verschiedene Informationen, Gesetzestexte sowie unsere AGB´s und Firmenlogo
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Knoll-Veranstaltungstechnik
§
1
Die   Lieferungen,   Leistungen   und   Angebote   erfolgen   ausschließlich   aufgrund   dieser
Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch   wenn   sie   nicht   nochmals   ausdrücklich   vereinbart   werden.   Spätestens   mit
Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegen   Bestätigung   des   Kunden   unter   Hinweis   auf   seine   Geschäftsbeziehung   bzw.
Einkaufsbedingungen   wird   hiermit   widersprochen.Abweichungen   von   diesen
Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Sie schriftlich bestätigt werden.
§2
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Nach Bestellungen des Kunden
kommt   der   Vertrag   erst   und   ausschließlich   nach   dem   Inhalt   unserer   schriftlichen
Auftragsbestätigung   zustande,   falls   dieser   nicht   binnen   fünf   Tagen   schriftlich
widersprochen   wird.   Die   von   uns   trotzdem   geäußerte   Bitte   um   schriftliche
Rückbestätigung ändert nichts am Zustandekommen des Vertrages entsprechend der
Auftragsbestätigung.Zeichnungen,   Abbildungen,   Maße,   Gewichte   oder   sonstige
Leistungsdaten   sind   nur   verbindlich,   wenn   dies   ausdrücklich   schriftlich   vereinbart
wird.Unsere Angestellten sind  nicht  befugt mündliche Nebenabreden zu treffen oder
mündliche  Zusicherungen   zu   geben,  die   über  den   Inhalt  des   schriftlichen   Vertrages
hinaus gehen.
§3
Leistungsfristen, die verbindlich und unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen
der Schriftform. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu
gehören insbesondere Streik, Ausperrung, behördliche Anordungen usw., auch wenn Sie
bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten -, haben wir auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Wenn die Behinderung länger als
drei   Monate   dauert,   ist   der   Kunde   nach   angemessener   Nachfristsetzung   berechtigt,
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
§a
Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, daß die in der Auftragsbestätigung aufgeführte
Zahl   von   Auf-   und   Abbauhelfern   pünktlich   und   ohne   Unterbrechung   zur   Verfügung
gestellt
wird.
Der   Kunde   hat   den   in   der   Auftragsbestätigung   aufgeführten   Stromanschluss   zur
Verfügung zu stellen und Gewähr dafür zu bieten, daß die An- und Abfahrt, sowie die
Lademöglichkeit   mit   unseren   Fahrzeugen   uneingeschränkt   gewährleistet   ist.   Bei
Auslandsaufträgen   hat   der   Kunde   Sorge   dafür   zu   tragen,   daß   sämtliche
Fahrgenehmigungen kostenfrei vorliegen. Bei Inlandsaufträgen sorgt der Kunde dafür,
daß die über die allgemeine Fahrerlaubnis hinaus im Einzelfall eventuell notwendigen
Sondererlaubnisse   vorliegen.   Der   Kunde   haftet   dafür,   daß   die   Zeitpläne   eingehalten
werden können, wobei die jeweilige Auf- und Abbauzeit bei Erstellung des Zeitplanes bei
uns erfragt werden kann. Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, daß unbefugte Personen
vom Back-Stage-Bereich entfernt werden können, falls von diesen Personen eine Gefahr
für unsere Anlagen ausgeht oder eine Gefahr durch unsere Anlagen für diese Personen
besteht. Insbesondere haftet der Veranstalter während der Auf- und Abbauphase dafür,
daß sich Dritte nicht im Gefahrenbereich befinden. Sollte der Aufbau für uns durch
Gründe, die vom Kunden verursacht wurden, wesentlich erschwert sein, haben wir das
Recht, den Aufbau abzusagen. Dies gilt insbesondere, wenn eine hinreichende Zahl von
Auf- und Abbauhelfern nicht zur Verfügung steht, der notwendige Stromanschluss nicht
vorhanden ist, oder eine An- oder Abfahrt mit Lademöglichkeit nicht vorhanden ist, die
Sicherheit für die Anlage aufgrund des Zustand der Bühne nicht gegeben, oder bei Open
Air Veranstaltungen kein hinreichender Regenschutz vorhanden ist.
§
5
Bei Kündigung des Auftrages durch den Kunden ist eine abgestufte Entschädigung zu
bezahlen, und zwar, je nach Zeitpunkt der Kündigung zwischen Auftragsbestätigung und
Leistungszeitpunkt. Bei einer Kündigung im ersten Drittel dieses Zeitraumes beträgt die
Entschädigung pauschal 35%. Bei einer Kündigung im zweiten Drittel 50% und bei einer
Kündigung bis zum Tag vor der Beladung unserer Fahrzeuge 65%. Bei einer Kündigung
nach Beladung unserer Fahrzeuge, beziehungsweise nach Abfahrt, wird die gesamte
Vergütung geschuldet. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, daß uns im
Einzelfall kein höherer Schaden entstanden ist, bzw. wir keine höheren Aufwendungen
hatten, oder es durch anderen Einsatz unserer Arbeitskräfte und Anlagen unterlassen
haben, entsprechende Einkünfte zu erzielen.
§
6
Haftung
Unsere Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.Der Kunde haftet
für Abhandenkommen von Teilen unserer Anlagen, für Beschädigungen unserer Anlage
durch   Auftraggeber,   das   Publikum   oder   Randalierer.   Es   ist   deshalb   Sache   des
Auftraggebers,  dafür  zu   sorgen,  daß   die   Bühne  hinreichend  abgeschirmt  ist.  Ferner
haftet der Auftraggeber für die Standsicherheit und den ordnungsgemäßen Aufbau der
Bühne. Die Haftung bezieht sich insbesondere auf die Beschädigung unserer Anlagen
und Fahrzeuge und Verletzungen unseres Personals.
§
7
Anwendbares
Recht,
Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns
und   den   Kunden   gilt   das   Recht   der   Bundesrepublik   Deutschland.Soweit   der   Käufer
Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Bad Waldsee ausschließlicher
Gerichtsstand   für   alle   sich   aus   dem   Vertragsverhältnis   unmittelbar   oder   mittelbar
ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder
eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so
wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt. Die Parteien werden eine dem Sinn und Zweck der nichtigen Vereinbarungen
am nächsten kommende Vereinbarung treffen.
Share by: