Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Knoll-Veranstaltungstechnik
§
1
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit
Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegen Bestätigung des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbeziehung bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.Abweichungen von diesen
Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Sie schriftlich bestätigt werden.
§2
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Nach Bestellungen des Kunden
kommt der Vertrag erst und ausschließlich nach dem Inhalt unserer schriftlichen
Auftragsbestätigung zustande, falls dieser nicht binnen fünf Tagen schriftlich
widersprochen wird. Die von uns trotzdem geäußerte Bitte um schriftliche
Rückbestätigung ändert nichts am Zustandekommen des Vertrages entsprechend der
Auftragsbestätigung.Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige
Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart
wird.Unsere Angestellten sind nicht befugt mündliche Nebenabreden zu treffen oder
mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages
hinaus gehen.
§3
Leistungsfristen, die verbindlich und unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen
der Schriftform. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu
gehören insbesondere Streik, Ausperrung, behördliche Anordungen usw., auch wenn Sie
bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten -, haben wir auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Wenn die Behinderung länger als
drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt,
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
§a
Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, daß die in der Auftragsbestätigung aufgeführte
Zahl von Auf- und Abbauhelfern pünktlich und ohne Unterbrechung zur Verfügung
gestellt
wird.
Der Kunde hat den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Stromanschluss zur
Verfügung zu stellen und Gewähr dafür zu bieten, daß die An- und Abfahrt, sowie die
Lademöglichkeit mit unseren Fahrzeugen uneingeschränkt gewährleistet ist. Bei
Auslandsaufträgen hat der Kunde Sorge dafür zu tragen, daß sämtliche
Fahrgenehmigungen kostenfrei vorliegen. Bei Inlandsaufträgen sorgt der Kunde dafür,
daß die über die allgemeine Fahrerlaubnis hinaus im Einzelfall eventuell notwendigen
Sondererlaubnisse vorliegen. Der Kunde haftet dafür, daß die Zeitpläne eingehalten
werden können, wobei die jeweilige Auf- und Abbauzeit bei Erstellung des Zeitplanes bei
uns erfragt werden kann. Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, daß unbefugte Personen
vom Back-Stage-Bereich entfernt werden können, falls von diesen Personen eine Gefahr
für unsere Anlagen ausgeht oder eine Gefahr durch unsere Anlagen für diese Personen
besteht. Insbesondere haftet der Veranstalter während der Auf- und Abbauphase dafür,
daß sich Dritte nicht im Gefahrenbereich befinden. Sollte der Aufbau für uns durch
Gründe, die vom Kunden verursacht wurden, wesentlich erschwert sein, haben wir das
Recht, den Aufbau abzusagen. Dies gilt insbesondere, wenn eine hinreichende Zahl von
Auf- und Abbauhelfern nicht zur Verfügung steht, der notwendige Stromanschluss nicht
vorhanden ist, oder eine An- oder Abfahrt mit Lademöglichkeit nicht vorhanden ist, die
Sicherheit für die Anlage aufgrund des Zustand der Bühne nicht gegeben, oder bei Open
Air Veranstaltungen kein hinreichender Regenschutz vorhanden ist.
§
5
Bei Kündigung des Auftrages durch den Kunden ist eine abgestufte Entschädigung zu
bezahlen, und zwar, je nach Zeitpunkt der Kündigung zwischen Auftragsbestätigung und
Leistungszeitpunkt. Bei einer Kündigung im ersten Drittel dieses Zeitraumes beträgt die
Entschädigung pauschal 35%. Bei einer Kündigung im zweiten Drittel 50% und bei einer
Kündigung bis zum Tag vor der Beladung unserer Fahrzeuge 65%. Bei einer Kündigung
nach Beladung unserer Fahrzeuge, beziehungsweise nach Abfahrt, wird die gesamte
Vergütung geschuldet. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, daß uns im
Einzelfall kein höherer Schaden entstanden ist, bzw. wir keine höheren Aufwendungen
hatten, oder es durch anderen Einsatz unserer Arbeitskräfte und Anlagen unterlassen
haben, entsprechende Einkünfte zu erzielen.
§
6
Haftung
Unsere Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.Der Kunde haftet
für Abhandenkommen von Teilen unserer Anlagen, für Beschädigungen unserer Anlage
durch Auftraggeber, das Publikum oder Randalierer. Es ist deshalb Sache des
Auftraggebers, dafür zu sorgen, daß die Bühne hinreichend abgeschirmt ist. Ferner
haftet der Auftraggeber für die Standsicherheit und den ordnungsgemäßen Aufbau der
Bühne. Die Haftung bezieht sich insbesondere auf die Beschädigung unserer Anlagen
und Fahrzeuge und Verletzungen unseres Personals.
§
7
Anwendbares
Recht,
Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns
und den Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.Soweit der Käufer
Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Bad Waldsee ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder
eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so
wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt. Die Parteien werden eine dem Sinn und Zweck der nichtigen Vereinbarungen
am nächsten kommende Vereinbarung treffen.